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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00   

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https://dejure.org/2000,8598
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Umfang der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG; Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes im so genannten "In ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2651 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 820
  • K&R 2001, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, NJW 2000, 1175, entschieden: Art. 19 Abs. 4 GG gewährleiste dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder Durchsetzung seines subjektiv-öffentlichen Rechts eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, d.h. lückenlosen, effektiven gerichtlichen Schutz, der auch die gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidungsgrundlagen anhand der Verwaltungsvorgänge umfasse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1999 - 13 B 1812/99

    Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
    Aus den angeführten Gründen entfällt die rechtliche Grundlage des Senatsbeschlusses vom 25. November 1999 - 13 B 1812/99 -, so dass der Senat diese frühere Rechtsprechung aufgibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.
  • VG Köln, 17.07.2003 - 20 K 2054/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Berichtigung von in den Akten des Bundesamtes

    zum ersten Gesichtspunkt BVerfGE 101, 106 (121 ff.) und OVG NRW, NVwZ 2001, S. 820 f. Aus der Literatur Rudisile, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt Stand Januar 2003, Rdnr. 35 ff. zu § 99; Seibert, NVwZ 2002, S. 265 (270); Mayen, a.a.O., S. 538 ff.; Margedant, NVwZ 2001, S. 759 (762).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01

    Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 18/02
    Der 13. Senat hat zum Geheimnisbegriff im Telekommunikationsrecht ferner durch Beschluss vom 8. November 2000 - 13 B 15/00 -, NVwZ 2001, 820, Folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 13.03.2003 - 1 K 6480/98

    Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit telekommunikationsrechtlicher

    Ein sogenanntes In-Camera-Verfahren, wie es vom OVG NRW, Beschlüsse vom 23.11.2000, NVwZ 2001, 820, und vom 04.07.2001 - 13 E 189/01 - im Rahmen des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der bis zum 31.12.2001 geltenden alten Fassung für zulässig gehalten wurde, a.A.: VG Köln, Beschluss vom 22.01.2001 - 1 L 538/99 -, Juris, ist jedenfalls im Rahmen der seit dem 01.01.2002 geltenden Neufassung des § 99 Abs. 2 VwGO nicht mehr möglich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 189/01

    Ausgestaltung der Entscheidung eines telekommunikationsrechtlichen

    Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
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